Herzlich willkommen bei Ihren Gemeindewerken - Persönlich für Sie vor Ort
Aktuelle Informationen zu Ihrem Dezemberabschlag
Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,
die Gas- und Wärmepreisbremse wurde mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Bestandteil des EWSG ist eine Soforthilfe im Dezember, welche einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 darstellen soll.
Die Soforthilfe Dezember bietet uns die Möglichkeit, einige unserer Kundinnen und Kunden direkt zu entlasten, indem für sie die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 entfällt. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Als Haushalts- oder Gewerbekunde sowie kleineres oder mittleres Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh erhalten Sie einen einmaligen Entlastungsbetrag für den Monat Dezember 2022. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM), die weniger als 1,5 Millionen kWh/a verbrauchen, müssen uns bis spätestens 31. Dezember 2022 in Textform mitteilen, dass Sie einen Anspruch auf die Entlastung haben.
Die Abschlagshöhe wird auf Basis einer von der Bundesregierung festgelegten Formel berechnet. Grundlage wird dafür der Septemberabschlag sein, damit keiner den Abschlag kurzfristig erhöhen kann, um einen Vorteil dadurch zu erlangen.
Das heißt: Die Höhe der Soforthilfe für Erdgaskunden entspricht den Kosten für ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs, wobei der im Dezember geltende Preis zugrunde gelegt wird. Die Höhe der Einmalzahlung entspricht daher nicht genau Ihren monatlichen Gasabschlägen, da die Gaskosten unserer Kunden auf 11 Abschläge verteilt werden. Die Differenz wird mit der Jahresabrechnung berücksichtigt.
Abwicklung der Einmalzahlung
- Einzugsermächtigung: Sofern wir eine Einzugsermächtigung von Ihnen haben, werden wir Ihren Dezemberabschlag, welcher zum 01.12.2022 fällig wird, nicht einziehen. Sollte dieser aufgrund technischer Fehler dennoch von uns eingezogen werden, erhalten Sie den Abschlag unverzüglich zurück.
- Dauerauftrag: Sollten Sie Ihren Gas-Abschlag per Dauerauftrag zahlen, können Sie diesen für Dezember aussetzen oder ggf. entsprechend anpassen, falls Sie noch Wasser- oder Stromkunde bei uns sind. Für den Fall, dass der Abschlagsbetrag dennoch bei uns eingeht, wird dieser bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Datenschutz
Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, im Rahmen der Abwicklung der Soforthilfe auch kundenbezogene Daten (Angaben zu den der Leistung zugrunde liegenden Kundenbeziehungen, zum Zweck der Plausibilisierung mit Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, der Postanschrift des Kunden, sowie der Abschlagszahlung des Kunden für September 2022) an eine Prüfstelle zu übermitteln.
Sobald uns nähere Informationen zur zweiten Entlastung vorliegen, werden wir diese umgehend hier auf unserer Internetseite veröffentlichen.
Energiespartipps
Permanent steigende Energiekosten machen uns allen das Leben schwer.
Um Ihnen eine wenig zu helfen, haben wir für Sie Energiespartipps zusammengestellt, um den Energieverbrauch etwas zu senken.
Unsere Energiespartipps für Strom finden Sie hier:
und die Energiespartipps für Gas haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Warnung vor unseriösen Haustürgeschäften!
Mehrere Bürger und Kunden aus der Region Hohenwestedt und Umgebung meldeten der Gemeindewerke Hohenwestedt, dass Personen vorgeben, im Auftrag der Deutschen Telekom zu handeln und dabei versuchen sich mit falschen Aussagen Zutritt zu den Wohnungen zu verschaffen.
Das Ziel dabei ist, einen Telefon- und Internetvertrag abzuschließen. Die Vertreter behaupten, dass die von der Gemeindewerke Hohenwestedt verlegten Glasfasern von der Deutschen Telekom zur Versorgung der Kunden genutzt werden.
„Diese Aussagen entsprechen nicht der Wahrheit.“ so Kay Fischer, Geschäftsführer der Gemeindewerke Hohenwestedt.
Lassen Sie niemanden ohne vorherige Anmeldung in Ihre Wohnung. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie jemand zur sofortigen Unterschrift drängen möchte. Ein solches Vorgehen ist unseriös und zudem nicht zulässig. Sollten Sie dennoch einen Vertrag voreilig unterschrieben haben, können Sie 14 Tage lang nach diesem Haustürgeschäft, diesem Vertrag widersprechen. Der Widerspruch sollte schriftlich an das entsprechende Unternehmen gesendet werden. Wenn Sie bei der Erstellung des Widerrufs Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindewerke Hohenwestedt gerne zur Seite.
Der GWH.Hausnotruf
Zuhause noch sicherer und selbstständiger leben mit dem GWH.Hausnotrufsystem.
Egal ob bei gesundheitlichen oder anderweitigen Problemen, unsere GWH.Hausnotrufleitstelle ist immer für Sie da.
Anderweitige Probleme können so breit gefächert sein.
Zum Beispiel ein Einbruchsversuch, fremde Menschen auf dem Grundstück oder einfach ein unsicheres Gefühl, können in uns Unruhe und Angst auslösen.
Dann sind wir für Sie da!
Drücken Sie den GWH.Hausnotrufknopf einfach in jeder Situation, wenn sich für Sie irgendwas nicht mehr "normal" anfühlt oder Sie unsicher sind.
Das GWH.Hausnotrufsystem ist eine Lösung für Jung und Alt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Produktseite.
GWH.digital: Kunden werben Kunden

Pssst....Schon gehört? Weitersagen lohnt sich. An alle Glasfaserkunden der Gemeindewerke Hohenwestedt. Zufriedenheit zahlt sich aus. Sie müssen nichts weiter tun, als Ihre positiven Erfahrungen weiterzusagen. Für Ihre erfolgreiche Empfehlung erstatten Ihnen die Gemeindewerke einen Monat Ihre Grundgebühr. Wie das Ganze funktioniert? Einfach auf das Bild klicken, Vertrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und den Gemeindewerken zusenden. Um den Rest kümmern wir uns!
Gemeindewerke Hohenwestedt setzen sich für Energieeffizienz ein
Damit auch den nachfolgenden Generationen eine schöne und gesunde Natur und Umwelt erhalten bleibt, haben wir uns der Initiative "Energieeffizienz-Netzwerke" angeschlossen. Als lokaler Energieversorger ist es uns wichtig die Zukunft stets im Blick zu haben. Daher werden wir in unserem Hause dieses Thema auch weiterhin fokussieren.